
Hat Spaß am Kreativsein: Tanja alias Tilla (Foto: Tilla)
Lachen, shoppen, Freunde treffen – ganz normale Hobbies einer gewöhnlichen, jungen Frau. Doch Tanja Weber alias Tilla will mehr: Ihre Kreativität ausleben und damit Geld verdienen. Eigentlich ist die 22-jährige Speyrerin angehende Erzieherin, doch seit Kurzem präsentiert sie in Tillas Kreativstübchen, einer Seite auf Facebook, ihre kreativen Ideen. Face2Face sprach mit ihr über Erfolgserlebnisse, negative Kritik und die Zukunft ihres Projekts.
Face2Face: Was genau ist Tillas Kreativstübchen? Was gibt es dort zu entdecken?
Tilla: Tillas Kreativstübchen besteht zurzeit noch aus einer Gefällt mir-Seite bei Facebook, auf der ich alle meine kreativen Werke mit der Welt teile.
Zu sehen gibt es dort momentan mehrere Alben: Kreatives zur Osterzeit – in diesem Album zeige ich, was man aus gekochten Eiern und ein bisschen Farbe alles zaubern kann. Dann gibt es das Album „Hmmm…lecker!“, in dem ich meine Leidenschaft – das Herstellen und dekorative Anrichten von Lebensmitteln – ausleben kann, sowie das Weihnachtskarten-Album, in dem es Fotos der von mir gebastelten Karten zu sehen gibt. „Kreatives Nageldesign“ zeige ich im gleichnamigen Album. In „Allerlei Spielerei“ findet man beispielsweiße eine Collage, die ich für meine Großeltern zur goldenen Hochzeit gestaltet habe. „Die Freude am Fotografieren♥“ erklärt sich eigentlich von selbst.
Als Model mit tollen Haaren steht mir meine Schwester im Fotoalbum „Frisurenzauber“ zur Verfügung. Dort können meine Fans immer mal wieder neue Frisuren bestaunen. Auch Gewinnspiele veranstalte ich regelmäßig. Die Gewinne gibt´s auch immer in Form von Fotos. Gutscheine und andere Präsente findet man unter „Geschenkideen“.
Ziel und Idee des Ganzen ist es, mein Können zu präsentieren und auch Muster auszustellen. Weitere Alben werden folgen!
Face2Face: Wann und wie kamst du auf die Idee das Kreativstübchen zu gründen?
Tilla: Die Idee besteht eigentlich schon etwas länger, aber der Mut hat mir bisher gefehlt, weil ich nicht wusste, ob es die Leute überhaupt interessiert. Auf die Idee selbst hat mich meine große Schwester gebracht und ich bin ihr auch sehr dankbar, dass sie mich dabei so unterstützt. Wegen eines Krankenscheins saß ich dann zu Hause und wusste nicht so richtig, was ich mit mir anfangen sollte und wie vom Blitz getroffen kam die Entscheidung, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um Tillas Kreativstübchen ins Leben zu rufen. Und seit dem 2. September 2013 gibt es mich nun mit meiner Gefällt mir-Seite Facebook.

Mit viel Liebe zum Detail: Einige von Tillas selbst gestalteten Karten (Foto: Tilla)
Face2Face: Dein „richtiger“ Name ist Tanja. Wieso nennst du dich Tilla?
Tilla: Der Grund dafür ist eine ganz lustige Geschichte, die sich vor mehr als zehn Jahren abspielte. Mein kleiner Bruder las im Kindergarten ein Buch, in dem es um eine Oma namens Tilla ging. Als er dann nach Hause kam, sagte er: „Tanja, ich nenn´ dich ab jetzt Tilla, weil du genauso kreativ bist, wie die Oma aus dem Buch, das wir heute gelesen haben, und weil es mit dir nie langweilig wird, weil du immer so tolle Ideen hast!“
Das ist mir bis heute in Erinnerung geblieben und als dann die Idee kam mit meiner Kreativität in die Öffentlichkeit zu gehen, war klar, dass der Name Tilla eine Rolle spielen muss.
Face2Face: Was war dein bisher größtes Erfolgserlebnis mit deinem Kreativstübchen?
Tilla: Dass ich innerhalb einer Woche schon 100 Likes hatte – damit habe ich absolut nicht gerechnet! Am Anfang habe ich mich gefreut, als es zehn waren und schneller als ich gucken konnte waren es 50, kurz danach dann 100. Einfach ein überwältigendes Gefühl! Mittlerweile sind es 118 Likes!
Face2Face: Hast du bisher auch schon negative Kritik bekommen? Wie gehst du mir Kritik um?
Tilla: Zum Glück ist mir das bis jetzt noch erspart geblieben! Aber so was kann jederzeit kommen und solange es auch konstruktive Kritik ist, werde ich mir diese zu Herzen nehmen und versuchen mich zu verbessern.
Face2Face: Wie wichtig, glaubst du, ist Youtube für dein Projekt?
Tilla: Geplant ist auf jeden Fall, dass Tillas Kreativstübchen auch in den nächsten Tagen auf Youtube zu finden sein wird! Dort soll es dann Do it yourself-Videos, Basteltipps aber auch Tutorials für Frisuren und das Zubereiten und dekorative Anrichten von Lebensmittel geben. Der Sinn und Zweck des Ganzen ist es, dass die Zuschauer mich beim kreativen Arbeiten begleiten können und nicht immer nur die fertigen Werke in Form von Fotos vor die Nase geknallt bekommen! So kann ich vielleicht den ein anderen dazu animieren, die Bastelsachen mal wieder aus dem Schrank zu kramen oder seine kreative Ader zu entdecken.

Bei der Arbeit: Tilla bastelt was das Zeug hält (Foto: Tilla)
Face2Face: Was bedeutete dir das Basteln und die Kreativität im Allgemeinen?
Tilla: Ich könnte mir ein Leben ohne Basteln beziehungsweise ohne Kreativität gar nicht mehr vorstellen – es gehört zu meinem Leben wie mein Freund und meine Familie. Dabei kann ich einfach auch mal abschalten. Es ist für mich eine gute Möglichkeit runter zu kommen und den Alltag hinter mir zu lassen. Das Schöne daran sind auch immer die strahlenden Gesichter der Menschen, die etwas von mir Gebasteltes geschenkt bekommen.
Face2Face: Kannst du dir vorstellen, mit deinem Kreativstübchen Geld zu verdienen?
Tilla: Wünschenswert wäre das schon, aber dafür meinen Job aufzugeben könnte ich mir nicht vorstellen. Da ich im Kindergarten arbeite, ist das Basteln auch immer in meinem Job vertreten und ich liebe meine Arbeit zudem über alles.
Dennoch ist es ein Ziel von mir, mir mit meinem Kreativstübchen etwas dazu zuverdienen. Wer etwas individuell Gestaltetes haben möchte, kann mich einfach kontaktieren, um alles abzusprechen. So gut wie nichts im kreativen Bereich ist bei mir unmöglich (lacht).
Face2Face: Welchen Tipp hast du für unsere Leser parat, wenn sie ihre Kreativität ausleben wollen?
Tilla: Solange es von Herzen kommt und es Spaß macht, sollte man es ausleben! Und wenn man dann noch jemanden hat, der hinter einem steht und einen unterstützt, dann ist man auf einem sehr guten Weg das Beste daraus zu machen!
Für weitere Fragen, Tipps und Ratschläge könnt ihr Tilla ganz einfach kontaktieren:
Facebook: www.facebook.com/tillagoeskreativ
E-mail: tillaskreativstuebchen@gmail.com
Vorschau: Kommenden Dienstag verrät euch die Panorama-Redaktion, was alles beachtet werden muss, damit die Hochzeit tatsächlich der schönste Tag im Leben wird.
Gewinnspiel: Face2Face meets Tillas Kreativstübchen
Gewinnt mit Face2Face und Tillas Kreativstübchen einen Adventskalender zum Selbstfüllen. Was ihr dafür tun müsst: Liked bis einschließlich Dienstag, 22. Oktober 2013, 23.59 Uhr Tillas Kreativstübchen auf Facebook, sucht euren Lieblingssatz aus dem oben stehenden Interview heraus und postet ihn an Tillas Pinnwand. WICHTIG: Kein Satz darf doppelt gepostet werden, ansonsten wird der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Der Gewinner wird am Freitag, 25. Oktober 2013 via Facebook benachrichtigt und erhält seinen Gewinn nach Herausgabe seiner Adresse per Post.
Nutzungsbedingungen
§ 1 Gewinnspiel
(1) Das Gewinnspiel wird von der Online-Zeitschrift Face2Face durchgeführt.
§ 2 Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Spielerinnen und Spieler in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
(2) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie die Facebook-Seite von Tillas Kreativstübchen liked sowie einen Satz aus obigem Interview an Tillas Pinnwand postet, der dort noch nicht von einem anderen Teilnehmer gepostet wurde.
(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (3) erfolgen.
(4) Mitarbeitern von Face2Face ist es nicht gestattet beim Gewinnspiel teilzunehmen. Ihre Einsendungen können beim Gewinnspiel nicht berücksichtigt werden.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Online-Zeitschrift Face2Face das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel dauerhaft auszuschließen.
(2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(3) Wer unwahre Personenangaben macht, kann des Weiteren vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
(4) Nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums können keine weiteren Einsendungen berücksichtigt werden und werden somit gelöscht.
(5) Bei mehrmaliger Einsendung findet ein Ausschluss vom Gewinnspiel statt.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Gewinner werden von Face2Face am Tag der Bekanntgabe per Facebook über ihren Gewinn informiert. Kann der Gewinner auch beim zweiten Kontaktversuch nicht erreicht werden, wird der Gewinn erneut zwischen den übrigen Teilnehmer ausgelost.
(2) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
(3) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
(4) Ist es aus zuvor nicht vorhersehbaren Gründen nicht möglich, dass das Meet&Greet, Konzert oder die Veranstaltung durchgeführt werden kann, hat der Gewinner in diesem Fall keinerlei Anspruch auf Ersatz.
(5) Ist aus zuvor nicht vorhersehbaren sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich den Besuch im Backstagebereich durchzuführen, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
§ 5 Datenschutz
(1) Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Face2Face die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichern darf. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter der im Impressum angegebenen E-Mail-Adresse die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
(2) Die Teilnehmer erklären sich dazu bereit, dass im Falle eines Gewinnes die Namen öffentlich bekannt gegeben werden, beispielsweise über soziale Netzwerke oder die offizielle Homepage von Face2Face.
(3) Face2Face verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
§ 6 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.